Jede Schwangere, Gebärende und Wöchnerin hat Anspruch auf die Hilfe einer Hebamme. Dabei spielt es keine Rolle ob die Frau privat oder gesetzlich versichert ist. Fast alle Leistungen werden dabei von der Krankenkasse übernommen, falls dies nicht der Fall sein sollte, wird Sie Ihre Hebamme darauf hinweisen. Wenn Sie privat versichert sind, informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen übernommen werden.
Hebammen arbeiten als Fachfrauen stets nach den Richtlinien des Hebammengesetzes vom 04.07.1985.
Dabei zählen zu den Tätigkeiten einer Hebamme:
Hebamme
Elena Schmidt
Am Rathausplatz 1
Postanschrift: Hauptstraße 8
55452 Windesheim
Tel: 0179/9300618
E-Mail: hebamme-elena-schmidt@t-online.de