Hebammenhilfe

Jede Schwangere, Gebärende und Wöchnerin hat Anspruch auf die Hilfe einer Hebamme. Dabei spielt es keine Rolle ob die Frau privat oder gesetzlich versichert ist. Fast alle Leistungen werden dabei von der Krankenkasse übernommen, falls dies nicht der Fall sein sollte, wird Sie Ihre Hebamme darauf hinweisen. Wenn Sie privat versichert sind, informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen übernommen werden.

Hebammen arbeiten als Fachfrauen stets nach den Richtlinien  des Hebammengesetzes vom 04.07.1985.

Dabei zählen zu den Tätigkeiten einer Hebamme: 

  • Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft (auch im Wechsel mit dem Gyn)
  • Beratungen in der Schwangerschaft
  • Hilfestellung bei Beschwerden
  • die Vorbereitung der Frau/ Eltern auf die Geburt 
  • Begleitung und Beratung unter der Geburt 
  • Begleitung und Beratung im Wochenbett 
  • Alles rund ums Thema Stillen / alternative Formen der Säuglingsnahrung
  • Rückbildungsgymnastik
  • Beikost
  • individuelle Leistungen, wie z. B.  Akupunktur, Kinderwunschmassage, Homöopathie, Fußreflexzonenmassage, K-Taping, Schwangerschaftsmassage etc.